Info! Intensivkurstermine & Theorie Lehrpläne
Ferien Intensivkurs Theorie und Praxis in 7 Tagen ....... Theorie-Lehrplan für die Klasse B sind es beispielweise (12 +2) 14 Doppelstunden zu je 90 Min.
- Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert
- Ferien-Intensivkurs –Theorie Kl.B
- Theoretische u. praktische Prüfung erfolgen zeitnah!
Nr. | Tag | Uhrzeit | Thema | Min | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 1 | Sa | 09:30-11:00 | Thema 1 Grundstoff | 90 |
2 | 12:30-14:00 | Thema 2 Grundstoff | 90 | ||
3 | 2 | Mo | 09:30-11:00 | Thema 3 Grundstoff | 90 |
4 | 12:30-14:00 | Thema 4 Grundstoff | 90 | ||
5 | 3 | Di | 15:30-17:00 | Thema 5 Grundstoff | 90 |
6 | 18:30-20:00 | Thema 6 Grundstoff | 90 | ||
7 | 4 | Mi | 09:30-11:00 | Thema 7 Grundstoff | 90 |
8 | 12:30-14:00 | Thema 8 Grundstoff | 90 | ||
9 | 5 | Do | 15:30-17:00 | Thema 9 Grundstoff | 90 |
10 | 18:30-20:00 | Thema 10 Grundstoff | 90 | ||
11 | 6 | Fr | 09:30-11:00 | Thema 11 Grundstoff | 90 |
12 | 12:30-14:00 | Thema 12 Grundstoff | 90 | ||
13 | 7 | Sa | 09:30-11:00 | Thema 13 Zusatzstoff Kl. B | 90 |
14 | 12:30-14:00 | Thema 14 Zusatzstoff Kl. B | 90 |
Intensivkurs Theorie und Praxis mit Vorbesitz einer anderen Klasse KL.A in 5 Tagen
- Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert
- Ferien-Intensivkurs –Theorie Kl.A bei Erweiterung
- Theoretische u. praktische Prüfung erfolgen zeitnah!
Nr. | Tag | Uhrzeit | Thema | Min | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 1 | Mo | 09:30-11:00 | Thema Grundstoff | 90 |
2 | 12:30-14:00 | Thema Grundstoff | 90 | ||
3 | 2 | Di | 09:30-11:00 | Thema Grundstoff | 90 |
4 | 12:30-14:00 | Thema Grundstoff | 90 | ||
5 | 3 | Mi | 15:30-17:00 | Thema Grundstoff | 90 |
6 | 18:30-20:00 | Thema Grundstoff | 90 | ||
7 | 4 | Do | 09:30-11:00 | Thema 1 Zusatzstoff Kl. A | 90 |
8 | 12:30-14:00 | Thema 2 Zusatzstoff Kl. A | 90 | ||
9 | 5 | Fr | 15:30-17:00 | Thema 3 Zusatzstoff Kl. A | 90 |
10 | 18:30-20:00 | Thema 4 Zusatzstoff Kl. A | 90 |
Die Themen
Thema Nr. | Beschreibung |
---|---|
1 | Persönliche Voraussetzung/Risikofaktor Mensch |
2 | Rechtliche Rahmenbedingungen |
3 | Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen |
4 | Straßenverkehrssystem und seine Nutzung |
5 | Vorfahrt |
6 | Verkehrsregelungen / Bahnübergänge |
7 | Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise |
8 | Andere Teilnehmer am Straßenverkehr, Besonderheiten und Verhalten |
9 | Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung |
10 | Ruhender Verkehr |
11 | Verhalten in besonderer Situation |
12 | Lebenslanges Lernen/ Folgen und Verstößen gegen verkehrsvorschriften |
13 | Technische Bedienungen/ umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen |
14 | Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung |
Zusatzwissen für Motorrad Kl. A:
Thema Nr. | Beschreibung |
---|---|
1 | Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug |
2 | Besonderes Verhalten beim Motorradfahren |
3 | Besondere Schwierigkeiten und Gefahren |
4 | Fahrtechnik und Fahrphysik |
Lehrmaterial in 12 Sprachen:
Sprachen | |||
---|---|---|---|
Englisch | Französisch | Griechisch | Italienisch |
Polnisch | Portugiesisch | Rumänisch | Russisch |
Kroatisch | Spanisch | Türkisch | Deutsch |
Theoretische Ausbildung
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klassen B sind beispielweise 14, für die Klassen A und A2 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Am theoretischen Unterricht teilzunehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Während das Amt Ihren Führerscheinantrag bearbeitet (das kann einige Wochen dauern), können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.
Wir dürfen
- Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden wenn:
- Ihr Prüfungsauftrag vorliegt,
- Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
- Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, dass Sie Prüfungsreif sind.
Praktische Ausbildung
Umfang der praktischen Ausbildung
Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler- Ausbildungsordnung verbindlich festlegte Ausbildungsinhalte wiedergibt. Diesen können Sie jederzeit ansehen.
Normalfahrstunden
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt.
Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 6 ) hat der Fahrschüler jedenfalls " so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen , benötigt".
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.
Die Sonderfahrten
Wichtig: Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und A2 mindestens jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden.
- Normalfahrt: ( ? )
- Überlandfahrt: 5x
- Autobahnfahrt: 4x
- Nachtfahrt: 3x
Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterung Pflicht.
Die besonderen Ausbildungsfahrten der Klassen B, A, A2
Praxis: Fahrstunde Montag bis Samstag nach Vereinbarung, ab 08.00 Uhr!
Die Ausbildungsfahrten nach § 5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung Besondere Ausbildungsfahrten |
A1 |
A1 auf A |
B auf BE |
B auf C |
---|---|---|---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung- davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) | 5 | 3 | 3 | 5 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) | 4 | 2 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahn, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) | 3 | 1 | 1 | 3 |