A2 (MOTORRAD)
Was darf man mit der Klasse A2 fahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg) |
Befriestung der Fahrerlaubnis: keine Befriestung |
Einschluss der Klassen: A1 und AM |
Befriestung der Führerscheinkarte: 15 Jahre |
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest |
Sonderreglung für Inhaber der Klasse A (beschränkt)
Inhaber einer bis zum 18. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) dürfen ab dem 19. Januar 2013
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.
Die Führerscheinkarte muss dazu nicht umgetauscht werden.
Alles über die behördliche Anmeldung
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45x35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Als Nachweis gilt auch die Vorlage
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- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderpfleger(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in) Krankengymnast(in)
- einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesterhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
- eine eventuell bereits vorhandene Führerschein aus BRD
- ein Antragsformular mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff 4 klassenspezifischer Stoff |
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff 4 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
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Grundausbildung und 5 ÜL 4 AB 3 NF |
Nur bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
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Grundausbildung und Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. |
ÜL Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben
(davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
NF Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
Hinweise
Die Aufstiegsreglung (A1 auf A2) gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 ode 4, die vor dem 1.4.1980 erworben wurde.
In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungs-Fahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.
Für den Fahrschüler besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn der Ausbildung zunächst ein Leichtkraftrad ( Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug) verwendet wird.
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung ein Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigung verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Zusammenstellung der Prüfungsfragen Grundstoff und klassenspezifischer Stoff Klasse A
Sowie die höchstzulässige Fehlerpunktzahl
Prüfungsdauer 30 Minuten
Bei Ersterteilung der Klasse A2:
20 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse A = 30 Fragen. Zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Bei Erweiterung der Klasse A2:
10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse A = 20 Fragen. Zulässige Fehlerpunkte 6
Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen.
Achtung! Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert (in Hessen seit 01.01.2009) Zugelassen sind auch am PC, Fragenbogen in folgenden Fremdsprachen: | |||
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Englisch | Französisch | Griechisch | Italienisch |
Polnisch | Portugiesisch | Rumänisch | Russisch |
Kroatisch | Spanisch | Türkisch |
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
Nichtbestandene Prüfungen können frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Bei Täuschungshandlungen nicht vor Ablauf von mindestens vier Wochen.Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung
Ablegen der praktischen Prüfung
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundenzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bescheinigung bedeutet: Die Bescheinigung soll nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden. Jede andere Auslegung der Vorschriften würde die Befristung sinnlos erscheinen lassen.
Prüfungsdauer
60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Minuten bei Aufstieg
jeweils 25 Minuten davon reine Fahrzeit*
* Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheitskontrolle, ohne Vor- und Nachbereitung (z.B. bekanntgabe des Ergebnisses)
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung
Nichtbestandene Prüfungen können frühstens nach zwei Wochen wiederholt werden. Bei Täuschungshandlungen nicht vor Ablauf von mindestens vier Wochen. Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befriesteten Fahrerlaubnisantrages.
Hinweise
In der Prüfung fährt der Bewerber in der Regel voraus und erfährt seine Anweisungen über Funk.